Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Bayern-Osteuropa OHG

§ 1 Allgemeines

(1) Bayern-Osteuropa OHG verpflichtet sich jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen oder Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von Bayern-Osteuropa OHG erstellt werden können. Dies gilt vor allem für Unterlagen, die bei einer Mitwirkung an einer Personalbeschaffung benötigt werden, wie die Abfassung einer Stellenbeschreibung und die Ermittlung eines Anforderungsprofils.
(3) Bayern-Osteuropa OHG sichert vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des Beratungsauftrages erhaltenen Daten und Informationen zu.
(4) Die Bewerberexposés, die der Auftraggeber von Bayern-Osteuropa OHG erhält, bleiben Eigentum von Bayern-Osteuropa OHG. Jedes Bewerberexposé ist streng vertraulich zu behandeln, es ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich an Bayern-Osteuropa OHG zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt.

§ 2 Honorar

(1) Der Honoraranspruch entsteht, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und von Bayern-Osteuropa OHG vorgeschlagenen Bewerber zustande gekommen ist.
(2) Alle nachgenannten Honorarbeträge werden sofort ohne Abzug fällig und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Das Vermittlungshonorar beträgt in der Regel ein Bruttomonatsgehalt des vermittelten Arbeitnehmers zzgl. gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern per Vertrag nichts anderes vereinbart worden ist.
(4) Sonderleistungen wie Eignungstests, Nebenkosten, Reisekosten der Bewerber oder Portokosten werden dem Auftraggeber nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
(5) Bei der anzeigengestützten Personalsuche Printmedien wird der Leistungsumfang vor Auftragserteilung individuell definiert und nach der Durchführung entsprechend den getroffenen Vereinbarungen berechnet.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und zur Zahlung ohne Abzug fällig. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

§ 4 Kündigung

Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden.

§ 5 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Maklervertrag §§ 652 ff. BGB. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Teilbestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden bedürfender Schriftform.

§ 6 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Rosenheim.